Parlament mit Ungleichheiten – DW – 04.06.2004
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Parlament mit Ungleichheiten

Janine Albrecht4. Juni 2004

Das Europaparlament ist das größte direkt gewählte Parlament. 732 Abgeordnete sitzen darin. Sie vertreten die Interessen der Bürger in der Europäischen Union. Aber die Verteilung der Mandate zeigt einige Ungereimtheiten.

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Europaparlament in StraßburgBild: AP

Manche der 25 Mitgliedsländer der Europäischen Union haben gleich viele Stimmen im Parlament, dabei unterscheiden sie sich in ihren Bevölkerungszahlen deutlich voneinander. Oder anders gesagt: Staaten mit relativ wenig Einwohnern haben überproportional viele abgeordnete im EU-Parlament; Länder mit vielen Einwohnern dementsprechend weniger Vertreter.

"Prinzip der fallenden Proportionalität" nennt sich das im "Europa-Deutsch". Danach vertritt ein Abgeordneter aus Malta 76.000 Einwohner, ein deutscher Parlamentarier hingegen 826.000. Ungerecht, werden da viele denken. Aber, so die allgemeine Rechtfertigung, im Parlament müssen viele politische Strömungen eines Landes vertreten sein. Also können die Mandate nicht nur rein nach der Bevölkerungszahl verteilt werden. Manche Länder hätten dann nur einen Abgeordneten, der natürlich nur eine politische Richtung rep5räsentieren würde. Malta würde bei einer rein proportionalen Verteilung sogar leer ausgehen.

Erweiterte EU soll handlungsfähig bleiben

Aber auch das Parlament selbst ist nicht zufrieden mit seiner derzeitigen Sitzverteilung. Bereits auf der Regierungskonferenz 2000 schlug es ein neues System vor: Proportional zur Bevölkerung sollten die Mandate verteilt werden, wobei jedes Land mindestens vier Mandate erhalten sollte. Mit der Erweiterung der Europäischen Union aber mußte für das Parlament eine neue Sitzordnung beschlossen werden. Damit das Parlament nicht handlungsunfähig wird, wurde die Zahl der Abgeordneten auf maximal 732 beschränkt.

Verteilt wurde nach einem undurchschaubaren System. Die neuen Mitgliedsländer bekommen zusammen 162 Sitze. Dafür mußten die alten Mitgliedsländer Sitze abgeben. Nur Deutschland und Luxemburg behielten die frühere Anzahl ihrer Sitze bei. Mit 99 Mandaten hat Deutschland als das bevölkerungsstärkste EU-Land nach wie vor die meisten Abgeordneten.

Im Verfassungskonvent der EU ist das Problem der Sitzverteilung wieder neu aufgeworfen worden. Laut dem derzeitigen Verfassungsentwurf soll künftig - wie bereits 2000 schon einmal vorgeschlagen - proportional verteilt werden. Wobei jedes Land mindestens vier Sitze bekommen soll. Ein Vorschlag, der in Brüssel noch diskutiert wird.